Weber’sches Gesetz

 

[engl. Weber's law], syn. Weber-Fechner-Gesetz, Weber, Ernst Heinrich im Jahre 1834, [WA], eine grundlegende Gesetzmäßigkeit der Wahrnehmungsps.: Der Reizzuwachs, der eine eben merkliche Verstärkung der Empfindung bewirkt, steht in einem konstanten Verhältnis zu dem schon vorhandenen Reizbetrag, die relativen Unterschiedsschwellen (Unterschiedsschwelle) bleiben konstant. Diese Beziehung ist ausgedrückt in der Formel:

%5Cfrac%7B%5CDelta%20R%7D%7BR%7D%3Dk

k = (konstant), wobei R die Größe des Ausgangsreizes ist und ΔR der Reizunterschied, der eine Veränderung der Empfindungsintensität bewirkt. Wenn z. B. eine Steigerung der Helligkeit bemerkt wird, wenn zu 100 vorhandenen Kerzen eine hinzukommt, so sind hierfür bei 200 Kerzen zwei, bei 300 Kerzen drei weitere erforderlich, da in diesem Fall

%5Cfrac%7B%5CDelta%20R%7D%7BR%7D%20%3D%20%5Cfrac%7B1%7D%7B100%7D

ist. Auf einem mittleren Bereich von Reizgrößen gilt das Weber'sche Gesetz in guter Annäherung, nicht jedoch bei sehr kleinen und sehr großen Reizstärken. Breton'sches Gesetz, Weber-Fechner-Gesetz.

Referenzen und vertiefende Literatur

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