Willensfreiheit
[engl. free will, freedom of will], [PHI], seit der Etablierung der Ps. als empirische Objektwissenschaft Ende des 19. Jhd. hat diese sich für klassische phil. Grundfragen wie das Leib-Seele-Problem und die Willensfreiheit fast 100 Jahre lang nicht mehr zuständig gefühlt. Das änderte sich v. a. mit dem Erstarken der Neuropsychologie. Den Ausgangspunkt für die ps.interne Diskussion markiert das Libet-Experiment (Ende der 1970er-Jahre) mit dem Ergebnis, dass bei Fingerbewegungen das laterale Bereitschaftspotenzial im Kortex deutlich vor der bewussten (Bewusstsein) Entscheidung (nämlich ca. 300 mSek.) auftritt. Das führte zu der These, dass die menschliche Willensfreiheit lediglich eine nachträglich-irrtümliche Interpretation dieser Determination durch Gehirnaktivitäten darstellt. Daraus hat sich die grundsätzliche Diskussion zur Relation von Determinismus und Willensfreiheit entwickelt. Denn unsere moderne (naturwiss.) Wissenschaftsauffassung unterstellt in ihrer Suche nach Gesetzen, dass alle Ereignisse und Prozesse ursächlich durch vorhergehende Bedingungen determiniert sind (Kausalität). Dann könne aber der Mensch nicht durch (s)einen freien Willen in diese Ursache-Wirkungs-Kette eingreifen und sie an best. Stellen außer Kraft setzen. Determinismus schließe also Willensfreiheit aus!
Diese Position des Inkompatibilismus (von Determinismus und Willensfreiheit) stellt die eine Möglichkeit des grundsätzlichen Vierfelder-Schemas von Determinismus (ja/nein) und Willensfreiheit (ja/nein) dar. In Bezug auf die anderen möglichen Kombinationen macht die Variante der Negation von Determinismus und Willensfreiheit keinen Sinn und wird deshalb auch nicht ernsthaft diskutiert. Dagegen gibt es Vertreter der Position, dass Willensfreiheit (ja) nur durch Indeterminismus (Determinismus: nein) möglich sei: die Position des Libertarismus. Die libertäre Argumentation krankt allerdings daran, dass der Wille dann ein völlig zufälliger sein müsste, da es ja keine Determination gibt. Damit wird der Mensch aber durch die Zufälligkeit seines Willens beherrscht, statt ihn und durch ihn sein Handeln zu beherrschen. Das entspricht weder dem intuitiven Verständnis von Willensfreiheit, noch erlaubt es (wegen des Indeterminismus) eine wiss. Erforschung. Die zentrale Disputlinie läuft daher (auch in der Ps.) zw. Inkompatibilismus und Kompatibilismus. Der Kompatibilismus argumentiert dafür, dass Willensfreiheit durchaus mit Determinismus vereinbar ist, dass beide sogar notwendigerweise vereint zu denken seien. Denn Willensfreiheit meint, dass der Wille zum einen durch Bedingungen innerhalb der Person verursacht ist und zum anderen die daraus erwachsenden Handlungen entspr. Wirkungen determinieren. Determination schließt nicht aus, dass das menschliche Subjekt durch die Entwicklung seiner Persönlichkeit Einfluss auf seine (Willens-) Entscheidungen gewinnt, im Gegenteil, für das Konzept der Willensfreiheit ist dieser Einfluss sogar das Entscheidende, weil der freie Wille nur als personaler, je indiv. Wille denkbar ist. Nach der Modellierung von Frankfurt sind dabei zwei Ebenen anzusetzen: die Entscheidungen zu konkreten Handlungen als Volitionen erster Stufe und die persönlichkeitszentralen Werthaltungen (Werte, persönliche) als Volitionen zweiter Stufe. Willensfreiheit liegt dann vor, wenn die Volitionen erster Stufe denen der zweiten Stufe entsprechen, aus ihnen erwachsen. Unfreiheit als Diskrepanz zw. den Volitionsstufen kann und soll durch die Arbeit an der Übereinstimmung der Volitionen überwunden werden (Das Handwerk der Freiheit; Bieri, 2001).
Von diesem mehrstufigen reflexiven Konzept der Willensfreiheit aus stellt der Inkompatibilismus einen einstufigen Reduktionismus (in der Ps. z. B. Prinz, 1996) dar, dessen Negation von Willensfreiheit die Irrtumsanfälligkeit von Introspektion überinterpretiert, und zwar nach dem Prinzip: «Wir können irren, also müssen wir irren» (was z. B. in Bezug auf optische Täuschungen (geometrisch-optische Täuschung) und die Möglichkeit realistischer Wahrnehmung nicht geschieht). Außerdem resultiert daraus als quasi schizophrene Konsequenz, dass Willensfreiheit als wiss. Konzept negiert wird, während es als Praxis in unserer Gesellschaftsstruktur akzeptiert wird – ein Auseinanderfallen, das z. B. auch die praktischen Disziplinen der Ps. zerreißen würde, in denen es essenziell um die (z. B. therap.) Wiederherstellung von Willensfreiheit geht (Erb, 2003). Deshalb hat der Kompatibilismus bisher in der Ps. insges. das größere Gewicht.