Wunsch- und Wahlrecht nach §9 SGB IX

 

[engl. option Wahlrecht], [GES], das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Behinderung) wurde 2001 in Dt. eingeführt. §1 SGB IX bestimmt als das elementare Ziel der Rehabilitation die Stärkung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Nach § 9 Abs. 1 SGB IX steht jedem Antragsteller auf Rehabilitation ein Wunsch- und Wahlrecht nach §9 SGB IX in Bezug auf alle Fragen zu, die zur Konkretisierung rehabilitativer Leistungen von Bedeutung sind. Dieses Wunsch- und Wahlrecht nach §9 SGB IX stellt eine Konkretisierung des Individualisierungsgebots für alle Sozialleistungen i. S. von §33 Satz 1 SGB I dar. Zu den berechtigten Wünschen gehören insbes. solche, die sich auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie und die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Betroffenen beziehen (§9 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IX). Die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen, ihre Bedarfe und ihre Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse in der Ausgestaltung der Rehabilitation sind zu berücksichtigen. Eine Ablehnung eines geäußerten Wunsches im Antragsverfahren ist vom Rehabilitationsträger durch Bescheid zu begründen (§9 Abs. 2 Satz 3 SGB IX), gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt und geklagt werden. Wunsch- und Wahlrechte nach §9 SGB IX können als Ausdruck einer zunehmenden Pat.orientierung im Gesundheitswesen verstanden werden. Für die med. Rehabilitation steht zurzeit die Auswahl der die Rehabilitation durchführenden Einrichtung im Fokus der Rechtsprechung, der Leistungsträger und der öffentlichen Diskussion.

Referenzen und vertiefende Literatur

Die Literaturverweise stehen Ihnen nur mit der Premium-Version zur Verfügung.

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Sicherheit und den Betrieb sowie die Benutzerfreundlichkeit unserer Website sicherzustellen und zu verbessern. Weitere informationen finden Sie unter Datenschutz. Da wir Ihr Recht auf Datenschutz respektieren, können Sie unter „Einstellungen” selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch das Blockieren einiger Cookies möglicherweise nicht mehr alle Funktionalitäten der Website vollumfänglich zur Verfügung stehen.