Zwangshandlungen
[engl. compulsive behavior], [KLI], Zwangshandlungen sind eine Untergruppe der Zwangsstörungen. Grundsätzlich unterscheidet man hier (1) Wasch- und Reinigungszwänge, (2) Kontroll- und Ordnungszwänge. Die Differenzierung ergibt nicht nur in deskriptiv-diagn. Hinsicht, sondern auch mit Bezug auf die Epidemiologie und Psychoth. Sinn: Wasch- und Reinigungszwänge finden sich etwas häufiger bei Frauen, beginnen durchschnittlich etwa fünf Jahre später als Kontroll- und Ordnungszwänge, zeigen einen häufiger abrupten Beginn im Vergleich zu Kontroll- und Ordnungszwänge (schleichender Beginn) und zeigen große Ähnlichkeiten mit Phobien (z. B. hinsichtlich Verschmutzung, Krankheit). Für die Behandlung von Kontroll- und Ordnungszwängen ist es ausschlaggebend, die Verantwortung unbedingt beim Pat. zu belassen, dies ist bei Wasch- und Reinigungszwängen weniger relevant. Zwangshandlungen treten i. d. R. gemeinsam mit Zwangsgedanken auf. Zwangshandlungen stellen für Betroffene zumeist eine extreme Beeinträchtigung des Lebens dar. Als Richtwert für pathologische Handlungen wird manchmal auf die Dauer von mind. einer Std. pro Tag verwiesen, wichtiger erscheint das Kriterium, ob die Person die für sie wichtigen Funktionen in Familie, Beruf und Freizeit noch realisieren kann. Für die Erklärung beobachtbarer Handlungen kann man eher als bei Gedanken auf das Zwei-Faktoren-Modell von O.H. Mowrer (Angst, Zwei-Prozess-Theorie) verweisen: Demnach bildet die Zwangshandlung für den Pat. eine Art von Sicherheit durch die Reduktion von Erwartungsangst. Dies macht man sich auch in der psychoth. Behandlung durch das Prinzip der Konfrontation mit Reaktionsverhinderung zunutze.